Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA entsprechen denen
WeiterlesenSchlagwort: § 233 ZPO
BGH: Leere PDF muss auffallen
Eine aus einem anderen Dateiformat in eine PDF-Datei umgewandelte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift ist durch den signierenden Rechtsanwalt vor der Übermittlung
WeiterlesenPflicht zum Faxen, wenn das beA kaputt ist?
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 233 ZPO – Ein Rechtsanwalt, der sich darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz per beA
WeiterlesenBGH: Bei elektronischer Übermittlung auf eindeutige Dateibenennung der Schriftsätze zu achten
Zu den Anforderungen an die Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach. BGH, Beschluss vom 31. 08.2023 –
WeiterlesenBGH: Nur Anlage signieren genügt nicht
ZPO § 130a Abs. 3 Die qualifizierte elektronische Signatur der als Anlage zur Berufungsschrift übersandten Abschrift des angefochtenen Urteils ersetzt
WeiterlesenBGH zur Zumutbarkeit beA bei defektem Gerichtsfax
ZPO §§ 130a, 233 Satz 1 Zur Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das
WeiterlesenBGH zu Wiedereinsetzung bei defektem Faxgerät
BGH, 16.11.16, VII ZB 35/14 Rn. 12/13: Noch zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
WeiterlesenUnterzeichung des Empfangsbekenntnisses ohne Sicherstellung der Fristenkontrolle
BGH, Beschluss vom 29.09.2016 – I ZB 31/16; OLG Bamberg (lexetius.com/2016,3678) Der Gewährung einer Wiedereinsetzung kann entgegenstehen, dass der Rechtsanwalt
WeiterlesenWiedereinsetzung bei Poststreik
Ein Prozessbevollmächtigter kann bei einem auf bestimmte Gebiete des Dienstleistungsbereichs der Deutschen Post AG beschränkten Poststreik auf die Einhaltung der
WeiterlesenFolgen einer unterlassenen oder fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung
Für ein Versäumnis der Belehrungspflicht hat der Gesetzgeber entsprechend § 17 FamFG die Wiedereinsetzungslösung gewählt, um zu verhindern, dass der
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