Ungebuchtes herrenloses Grundstück – Grundbuchanlegungsverfahren erforderlich

Ist ein herrenloses Grundbuch ausgebucht, ist zur Anlegung des Grundbuches ein von Amts wegen durchzuführendes Grundbuchanlegungsverfahren (§§ 118 ff. GBO) erforderlich. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Ausbuchung zu Recht erfolgte. Die mögliche Eintragung des Aneignenden als Eigentümer erfolgt dann nicht auf dessen Antrag, sondern nach Ermittlung des Eigentümers von Amts wegen.

OLG Hamm, 17.07.2025, 15 W 176/25