Wissenswertes

3d human with a red question markWas ist ein Zustellungsvertreter?

Ein Zustellungsvertreter kann in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren von den bei den Amtsgerichten angesiedelten Zwangsversteigerungsgerichten bestellt werden.

Das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) nennt in § 9 eine ganze Reihe von Verfahrensbeteiligten, die an dem Verfahren von Amts wegen beteiligt sind. Neben dem Schuldner und dem Gläubiger (= häufig Bank) sind dies auch Berechtige von Dienstbarkeiten wie Wegerechten etc.

Bei der Vielzahl der Beteiligten kann es vorkommen, dass das Gericht mit seinen bescheidenen Bordmitteln einen Beteiligten mit seiner Anschrift ermitteln kann oder sich der Schuldner im Laufe des Verfahrens absetzt. Damit das Verfahren einerseits nicht blockiert wird und andererseits eine weitere Suche gewährleistet ist, kann das Gericht einen Zustellungsvertreter bestellen.

Der Zustellungsvertreter hat die gerichtlichen Beschlüsse und Schreiben entgegenzunehmen und wenn möglich, den Vertretenen zu ermitteln. Er ist aber lediglich empfangsberechtigt, nicht vertretungsberechtigt. Der Zustellungsvertreter kann also bspw. keine Rechtsmittel für den Vertretenen einlegen. Gleichwohl beginnen Rechtsmittelfristen mit Zustellung an den Zustellungsvertreter.

Sofern für den Schuldner eine Zustellungsvertretung eingerichet wird ist wichtig, dass Anordnungs- und ggf. Beitrittsbeschlüsse nicht an den Zustellungsvertreter sondern nur als öffentliche Zustellung zugestellt werden können.

 

3d human with big positive symbol in handsWas macht ein Zustellungsvertreter?

Die Aufgaben des Zustellungsvertreters sind wie gesagt die Entgegennahme von gerichtlichen Schriftstücken und die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Vertretenen.

Die Ermittlung erfolgt meist als Schreibtischarbeit. Anfragen bei Post, Behörden aller Art, ggf. Einsicht in die Gerichtsakten sind am häufigsten.

Welchen Anteil die beiden Tätigkeitsschwerpunkte haben, ist unterschiedlich.

Gerade bei Zustellungsvertretungen für Schuldner muss man häufig annehmen, dass sie sich absichtlich dem gerichtlichen Verfahren entziehen. Dies ist (leider) relativ einfach möglich. In diesen Fällen beschränkt sich die Tätigkeit darauf, durch die Entgegennahme von Schriftstücken ein Fortgang des gerichtlichen Verfahrens zu ermöglichen.

Ist ein Vertretener ermittelt, sind diesem die zugestellten Schriftstücke auszuhändigen.

 

3d human with big negative symbol in handsWas macht ein Zustellungsvertreter nicht?

Ein Zustellungsvertreter kann keine Erklärungen (Rechtsmittel, Anträge etc.) für den Vertretenen abgeben.

Er wird nur und ausschließlich für die Versteigerungsverfahren als Zustellungsvertreter und auch nur gegenüber dem Gericht bestellt. Seine Aufgabe ist es neben der Suche des Aufenthaltsortes nur, dem Gericht ein reibungsloses Versteigerungsverfahren zu ermöglichen.

Er ist über das Versteigerungsverfahren hinaus nicht zur Entgegennahme von Schriftstücken befugt und auch kein allgemeiner Vertreter des Vertretenen, auch nicht gegenüber anderen Behörden.

 

two 3d humans give their hand for handshakeDer Zustellungsvertreter und das Gericht

Der Zustellungsvertreter wird zwar vom Gericht bestellt, kann von diesem jedoch nicht überwacht werden. Das Gericht darf lediglich prüfen, ob er überhaupt etwas tut und ihn dann ggf. entlassen.

Zur Abgabe periodischer Bericht kann er nicht gezwungen werden; Zwangsgeld gegen ihn kann nicht festgesetzt werden.

 

 

3d postman with envelope and bagEnde der Zustellungsvertretung

Die Zustellung endet automatisch bei Mitteilung einer ermittelten Adresse an das Gericht durch den Zustellungsvertreter. Sie endet ebenfalls, wenn das Gericht selbst eine Adresse ermittelt.

Der Zustellungsvertreter muss nach dem Ende der Zustellungsvertretung die ihm für den Vertretenen zugegangenen Schriftstücke an den Vertretenen aushändigen.

 

 

Die Haftung des Zustellungsvertreters Die Haftung des Zustellungsvertreters

Die Haftung des Zustellungsvertreters sieht meiner Meinung so aus (ohne Gewähr, sondern meine persönliche Einschätzung):

Das Gericht hat nur eine sehr beschränkte Aufsichtsfunktion. Über die Haftung des Zustellungsvertreters gibt nur sehr wenige Literatur/Rechtsprechung (zB. Urteil des Reichsgerichts von 1938).

Gerade Schuldner, die sich absichtlich dem Verfahren entziehen und ihren Meldepflichten nicht nachkommen, werden Haftungs-ansprüche nicht erfolgreich durchsetzen können. Eigentum verpflichtet. Wer sich nicht darum kümmert, muss mit den Rechtsnachteilen leben. Der Zustellungsvertreter darf sich andererseits grundsätzlich nicht nur aufs Entgegennehmen von Schriftstücken beschränken, sondern muss im zumutbaren Rahmen den vorhandenen Spuren nachgehen. Wenn es allerdings keine Anhaltspunkte für den Aufenthaltsort gibt (zB lt. Melderegister „verzogen nach USA“), habe ich wenig Chancen. Dann bleibt es meist beim Wegheften der Schriftstücke. Man sollte auch nicht vergessen, dass der Zustellungsvertreter keinen Detektiv ersetzen kann und soll. Für ca. 50 € Vergütung können keine konspirativen Ermittlungen durchgeführt werden.

 

 

Zustellungsvertretungen etc. sind keine verbotene Rechtsberatung

Nichtanwaltliche Zustellungsvertreter können, wie auch schon  nach dem bis zum 30.06.2008 geltenden Rechtsberatungsgesetz (RBerG), nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), in Kraft ab 01.07.2008, auch weiterhin im Amt bleiben.

Fassung des § 8 RDG:

„§ 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die

1. gerichtlich oder behördlich bestellte Personen, (…)“

Fassung des bisherigen § 3 RBerG:

„Durch dieses Gesetz werden nicht berührt: (…)

6. die Tätigkeit als Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter oder

Nachlaßpfleger sowie die Tätigkeit sonstiger für ähnliche Aufgaben behördlich eingesetzter Personen;(…)“