Einleitung

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Dies ist eine Seite über Zustellungsvertreter gemäß § 6 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) und sonstige Vertretungen für unbekannte Beteiligte bzw. Beteiligte mit unbekannten Aufenthalt und für ein herrenloses Grundstück. Das Zwangsversteigerungsgesetz regelt die Vollstreckung in Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurechte etc.

Vertretene, andere Verfahrensbeteiligte und Interessierte erfahren insbesondere unter Wissenswertes etwas über den Aufgabenkreis und die Tätigkeit eines Zustellungsvertreters.

Für ZVG-Gerichte habe ich einige Arbeitshilfen eingestellt.

In den Artikeln berichte ich über Aktuelles und Wissenswertes rund um Zustellungsvertretungen und die sonstigen ZVG-Vertretungen. Daneben stelle ich auch Allgemeines über Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren ein.

 

simple dealSie sind Rechtspflegerin oder Rechtspfleger bei einem Zwangsversteigerungsgericht und benötigen einen Zustellungsvertreter gemäß § 6 ZVG, einen sonstigen Vertreter für unbekannte Beteiligte bzw. Beteiligte mit unbekannten Aufenthalt oder einen Vertreter für ein herrenloses Grundstück (§§ 779, 787 ZPO, 135 ZVG)? Oder Sie sind Gläubiger und möchten dem Gericht einen Zustellungsvertreter vorschlagen? Dann lesen Sie unter Dienstleistung weiter. Oder Sie nehmen direkt mit mir Kontakt auf.

Ich bin hauptberuflich ZVG-Rechtspfleger bei einem Hamburger Amtsgericht und seit 2003 nebenberuflich Zustellungsvertreter für mehrere Gerichte.

Ihr Kai Siegfried, Dipl.-Rpfl. (FH)