Mein Angebot:
Im Rahmen von Zwangsversteigerungs- oder verwaltungsverfahren übernehme ich seit 2004:
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- Zustellungsvertretungen gemäß § 6 ZVG
- Zustellungsvertretungen gemäß § 6 ZVG
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- einstweilige besondere Vertretungen für die unbekannten Erben (§ 779 Absatz 2 ZPO)
- Vertretungen für unbekannte Beteiligte im Rahmen der Erlösverteilung in der Zwangsversteigerung (§ 135 ZVG) oder der Verteilung in einem Zwangsverwaltungsverfahren (§ 157 II ZVG)
- Vertretungen für das herrenlose Grundstück gemäß § 787 Absatz 1 ZPO und
- vom Betreuungsgericht eingerichtete Abwesenheitspflegschaften (§ 1911 BGB)
Zustellungen sind per Empfangsbekenntnis (auch per eEB), § 175 ZPO, möglich. Eine unverzügliche Rücksendung ist selbstverständlich.
Welche Ermittlungen notwendig und zielführend sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Denkbar sind zum Beispiel Melderegisteranfragen, Handelsregisterabfragen, Postanschriftenprüfungen oder Anfragen bei anderen Verfahrenbeteiligten oder Auslandsvertretungen. Auch die Internetrecherche und das Suchen in sozialen Netzwerken haben schon mehrfach zum Erfolg geführt.
Selbstverständlich liegt eine Nebentätigkeitsgenehmigung vor.
Welche Kosten fallen an?
Ich übernehme Zustellungsvertretungen auch aus Interesse, aber nicht kostenlos. Ich erwarte also die Sicherstellung einer Vergütung. Sei es durch eine Kostenübernahme durch den betreibenden Gläubiger, sei es durch Berücksichtigung bei der Erlösverteilung oder durch Behandlung als Verfahrenskosten. Die Vergütung beträgt meist ab ca. 125,00 € je Vertretenen und Verfahren zzgl. Auslagen. Ggf. können Gläubiger die Kosten als Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung nach § 10 Absatz 2 ZVG zum Verfahren angemeldet werden.
Die Vergütungen für „echte“ Vertretungen wie zB die Vertretung unbekannter Erben gem. § 779 ZPO sind höher und richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Habe ich Sie überzeugt?
Wenn Sie als Gericht Interesse haben sollten, mich zu bestellen, freue ich mich eigentlich über Ihre Nachricht. Aber: Aufträge von Gerichten, für die ich bislang nicht tätig bin, können derzeit nicht angenommen werden.