Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung und der Herausgabeanspruch gegen den Wohnungsrechtsinhaber

BGB § 1093 Abs. 1, § 985; ZVG § 152 Abs. 2 Satz 1

fake omega Rolex Replica

Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB.

BGH, Urteil vom 18. 12. 2015 – V ZR 191/14; LG Lübeck (lexetius.com/2015,4430)