Das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgestellt.
Grundbuchrechtlich interessant sind u.a. das geplante Vorkaufsrecht bei sog. „Schrottimmobilien“ (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 BauGB-E) sowie ein neuer Vorkaufsrechtstatbestand, „der sozialen Missständen vorbeugen soll, die durch die räumliche Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen entstehen“ (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 BauGB-E).
Zudem soll es für sog. „Share-Deals“, also für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen an einer Gesellschaft, die Grundstückseigentümerin ist, ein an das Vorkaufsrecht angelehntes Erwerbsrecht der Gemeinde jedenfalls dann geben, wenn die Gemeinde ein solches Erfordernis per Satzung bestimmt hat (§ 28a BauGB-E).
