Empfangsbekenntnis bei Mandatsniederlegung des PKH-Anwalts

(…) Dass Rechtsanwalt das ausgefüllte und unterschriebene Empfangsbekenntnis mit dem Hinweis „Wir vertreten Herrn … nicht mehr“ versehen hat, ändert nichts an dem Umstand, dass der Kläger diese Zustellung gegen sich gelten lassen muss. Rechtsanwalt … hat das Empfangsbekenntnis nicht unausgefüllt mit dem Hinweis, er sei nicht mehr Bevollmächtigter des Klägers, zurückgeschickt, sondern dieses ausgefüllt und unterzeichnet. Deshalb ist davon auszugehen, dass Rechtsanwalt … das Empfangsbekenntnis noch mit Zustellungswillen abgezeichnet hat und dem Gericht nur anzeigen wollte, dass er den Kläger künftig nicht mehr vertrete. (…)

(…) Denn eine gegenüber dem Gericht angezeigte „Niederlegung“ des Mandats eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts entfaltet keine Wirkung (…).

LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 – 3 Ta 21/15

http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/gerichtliche-zustellungen-und-die-mandatsniederlegung-des-beigeordneten-rechtsanwalts-3105770