Das Vollstreckungsgericht muss die Bestellung des einstweiligen besonderen Vertreters durch Beschluss aufheben, wenn ihm Umstände bekannt werden, welche die Voraussetzungen
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Wirklich voll! Nichts geht mehr!
Mit ungewöhnlich viel Verve weist die Post auf die Unzustellbarkeit hin. Nachtrag: Und der dazu passenden Mail „Ihre Sendung RF(….)DE
WeiterlesenAlles neu macht der … November
Herzlich willkommen auf dem neu gestalteten zustellungsvertretung.de, der Seite rund um den Zustellungsvertreter gem. § 6 ZVG. Technische Grundlage ist
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