Im nächsten Jahr kann wachstumsbeschleunigt eingekauft werden!

Zumindest eine positive Folge des vor einigen Tagen im Bundesrat abschließend beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes gibt es für Freiberufler:

Ab 01.01.2010 können sog. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wie Büromöbel, Multifunktionsgeräte, Notebooks etc. bis zu einem Nettopreis von 410,00 EUR sofort im Jahr der Anschaffung und nicht über mehrere Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Bislang galt eine Grenze von 150,00 EUR.

Quelle: zB steuerberaten.de