Hochprozentiges zum neuen Jahr

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Ähnlich hoch wie der Alkoholgehalt mancher zum Jahreswechsel genossenen Spirituosen (ja, ich weiß, es sind nur Volumenprozent) ist der zeitgleich fällig werdende Steueranteil auf die Vergütung des letzten Jahres: über 33 %. Echte 33 %. Von 50,00 EUR Vergütung bleiben ca. 33,00 EUR netto übrig.