Computerfax zulässig

Vielfach trifft man auf Vorbehalte gegenüber per Fax übermittelten Schriftsätzen und Anträgen. Insbesondere wird vermutet, dass das gefaxte Schriftstück nicht formgerecht sei, sondern noch im Original nachgereicht werden müsse. Und eingescannte Unterschriften seien eh suspekt.

Der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) zerstreut allerdings alle Bedenken:

In Prozessen mit Vertretungszwang können bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein gerichtliches Faxgerät gesandt werden (sog. Computerfax).

Eine Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax ist in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig ist, ohne daß das Original nachgereicht werden müßte.

GmS-OGB, Beschluß vom 05.04.00 – GmS-OGB 1/98, NJW 00, 2340

Ich habe ich mir angewöhnt, meine Zustellungsvertreterfaxe (meist logischerweise EBs) einzuscannen und über den zwischengeschalteten Computer zu faxen. Dann kann ich über die Faxsoftware nicht nur nachweisen, dass ein Fax rausgegegangen ist, sondern auch welches (da ich mir die Faxe anzeigen lassen kann).