Zur Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit gemäß § 130d Satz 3 ZPO durch Vorlage eines Screenshots. BGH, 10.10.2023, XI ZB
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Wirksamkeit einer Ersatzeinreichung
§ 130d S. 2 ZPO stellt auf die vorübergehende technische Unmöglichkeit im Zeitpunkt der beabsichtigten Übermittlung des elektronisch einzureichenden Dokuments
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OLG Köln, 27.7.2022, 16 U 117/20, NJW 2023, 305 mit Anmerkung Günther § 130d ZPO gilt auch für den Widerruf
WeiterlesenBGH: § 130d ZPO – Zur Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit
ZPO § 130 d Satz 2 und 3; FamFG § 14 b Abs. 1 Satz 2 und 3 a) Die
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