Der Betrieb der Teilungsversteigerung steht gemäß §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB grundsätzlich jedem Miterben zu und ist nicht von der Zustimmung
WeiterlesenSchlagwort: Auseinandersetzung
Auseinandersetzung der Gemeinschaft, wenn der erstehende Miteigentümer das Meistgebot nicht gezahlt hat
BGB §§ 273 Abs. 1, 749 Abs. 1; ZVG § 118 Abs. 1 a) Erhält ein Bruchteilseigentümer in der Teilungsversteigerung
WeiterlesenTeilungsversteigerung eines Nachlassgrundstücks ohne Gesamtauseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Das Recht eines Miterben, die Versteigerung eines Nachlassgrundstücks teilungshalber zu betreiben, ist materiellrechtlich dadurch bedingt, dass die Versteigerung die Auseinandersetzung
Weiterlesen