Wirksame Zustellung durch Ablage von Briefen auf eine Truhe im Hausflur

Die Ablage von Briefen auf die im Vorflur des Hauses befindliche Truhe stellt eine Zustellung in einer “ähnlichen Vorrichtung” im Sinne von § 180 S. 1 ZPO dar, wenn diese Art der Postzustellung seit jeher so praktiziert wird.

LG Lübeck, 18.12.2025, 15 O 191/24