BSG zu Zustellung über Briefkasten ohne Zustellungsdatum auf dem Umschlag

Eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten (§ 180 ZPO) ist unwirksam, wenn das Datum der Zustellung nicht auf dem Briefumschlags vermerkt ist (Anschluss an BFH und BGH). Eine Heilung dieses Mangels tritt erst mit dem tatsächlichen Zugang ein (§ 189 ZPO).

BSG, 19.09.2024 – B 9 SB 10/24 B, siehe auch Anm. Plagemann, FD-SozVR 2024, 827037