Eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten (§ 180 ZPO) ist unwirksam, wenn das Datum der Zustellung nicht auf dem
WeiterlesenSchlagwort: Briefumschlag
Fehlendes Datum auf dem Zustellumschlag – Zustellung erst mit dem tatsächlichen Zugang wirksam
ZPO § 180, § 182 Abs. 2 Nr. 6, § 189 Bei der Verpflichtung des Zustellers gemäß § 180 Satz
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