Zur Niederschlagung der Kosten der Beschwerde gegen Zuschlagsbeschluss

OLG München, 10.8.2022, 11 W 755/22, NJW-RR 2023, 143, Schmidberger, IVR 2022, 142

Der Ersteher begehrt erfolglos die Niederschlagung der Kosten, die ihm aufgrund seiner erfolglosen Zuschlagsbeschwerde auferlegt worden sind. Streitig war, ob zur versteigerten Wohnung auch ein Stellplatznutzungsrecht gehörte oder nicht.

Das OLG legt dar, dass eine Zuschlagsbeschwerde nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich ist und der Ersteher sich vorab keinen Rechtsrat hierzu eingeholt hat. Das Versteigerungsgericht habe zudem keine uferlosen Nachforschungspflichten, sondern der Ersteher habe eine Eigenverantwortung und müsse sich über den Versteigerungsgegenstand informieren. Wenn sich die mit einer Zwangsversteigerung verbundenen Risiken wie der eingeschränkten Anfechtbarkeit des Zuschlagsbeschlusses verwirklichten, könnten diese Risiken nicht über § 21 GKG auf die Staatskasse verlagert werden.