§ 130d ZPO und die Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung


Warning: Undefined array key "buzer" in /homepages/6/d84512257/htdocs/6zvg/6zvgwp/wp-content/plugins/dejureorg-vernetzungsfunktion/dejure.org-vernetzung.php on line 218

Warning: Undefined array key "ohnehtags" in /homepages/6/d84512257/htdocs/6zvg/6zvgwp/wp-content/plugins/dejureorg-vernetzungsfunktion/dejure.org-vernetzung.php on line 219

ZPO § 130d

Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und glaubhaft macht.

BGH, 17. 11.2022, IX ZB 17/22

siehe auch Elzer, FD-ZVR 2023, 455190