Teilungsversteigerung bei Rückübertragungsverpflichtung

ZVG § 180 Abs. 1

Vereinigen sich die Miteigentumsanteile an einem Grundstück in der Hand eines Eigentümers und wird ein Anspruch des Übertragenden auf Rückübereignung eines Miteigentumsanteils durch Vormerkung gesichert, kommt eine Teilungsversteigerung des Grundstücks in analoger Anwendung von § 180 Abs. 1 ZVG nicht in Betracht.

BGH, Beschluss vom 23.06.2022, V ZB 32/21