BGH – Die Wiederaufnahme und der rechtskräftige Zuschlagsbeschluss

ZVG § 96, § 100; ZPO § 579 Abs. 1

Gegen einen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO statthaft, wenn es sich bei dem Wiederaufnahmegrund um einen Zuschlagsversagungsgrund im Sinne von § 100 ZVG handelt (hier: Nichtigkeitsgrund gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

BGH, Beschluss vom 5. März 2020 – V ZB 20/19