Gegenbeweis bei nachgewiesener Zustellung

Zu den Anforderungen an den Gegenbeweis bei einer durch Zustellungsurkunde nachgewiesenen Zustellung – Die bloße Versicherung, das Schriftstück nicht erhalten zu haben, genügt dafür nicht.

OLG Dresden, 06.03.2019, 4 U 163/19, NJOZ 2020, 415