Computerfax / Zustellungswille bei Aufgabe zur Post

BGH, 19.02.2020, XII ZB 291/19

Kernaussagen:

Ein wirksames Computerfax setzt voraus, dass das Schriftstück mit der eingescannten Unterschrift unmittelbar aus dem Computer verschickt wird.

Die Heilung eines Zustellungsmangels setzt voraus, dass das Gericht eine formgerechte Zustellung wenigstens angestrebt worden ist. Es genügt für eine Heilung nach § 189 ZPO (hier i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 1 FamFG) nicht, dass das Schriftstück dem Empfänger irgendwie zugeht. An einem Zustellungswillen fehlt es, wenn sich das Gericht von vornherein bewusst dafür entscheidet, von der förmlichen Zustellung der Entscheidung an den Beteiligten abzusehen, und die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post anordnet.