Aneignungsrecht bei einem herrenlosen Grundstück:
Zu den Anforderungen an eine Verzichtserklärung des Fiskus und zum Prüfungsumfang des Grundbuchamtes
Zur Bearbeitungsreihenfolge bei mehreren Aneignungserklärungen
Bei einer behaupteten unrichtigen Eigentümereintragung ist nur der wahre Eigentümer beschwerdeberechtigt
OLG Naumburg, 15.01.19, 12 Wx 64/18