RisikoBegrG: Nichtigkeit der sofort erteilten Vollstreckungsklausel

LG Münster, Beschluss vom 10. 12.2018, 5 T 557/18 (juris)

Eine am Tag der Grundschuldbestellung erteilte Vollstreckungsklausel ist unter Geltung des Risikobegrenzungsgesetzes nichtig. Ein erklärter Nachweisverzicht vermag daran nichts zu ändern. Der Versteigerungsantrag ist zurückzuweisen.

(Zugelassene Rechtsbeschwerde soll unter BGH, V ZB 2/19, anhängig sein)