Auslandszustellung – Nichtabholung der Postsendung

OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.12.2012, 4 U 25/12 (BeckRS 2014, 04760) Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde: BGH, 13.02.2014, IX ZR 325/12

Eine fehlerhaft bewilligte, aber richtig ausgeführte öffentliche Zustellung ist wirksam. Sie setzt aber nach der BGH-Rechtsprechung Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsfristen nicht in Gang.

Als Zustellungsnachweis genügt die Bescheinigung der ausländischen Post, selbst wenn das Schriftstück nicht vom Empfänger abgeholt wurde (§ ZPO § 1068 Abs. ZPO § 1068 Absatz 1 ZPO i. V. m. Art. 14 EUZustellungsVO). Andernfalls hätte es ein Beklagter in der Hand, durch die Nichtannahme einer Postsendung die Durchführung des Prozesses zu verhindern.