Zur Zuschlagsentscheidung bei noch nicht rechtskräftig zurückgewiesenen Befangenheitsantrag

BGH, 15.11.2018, V ZB 71/18 

Zur Zuschlagsentscheidung bei noch nicht rechtskräftig zurückgewiesenen Befangenheitsantrag, wenn die rechtskräftige Zurückweisung noch vor der Entscheidung über die Zuschlagsbeschwerde erfolgt und die Entscheidungen keine sachfremden Erwägungen enthalten.

Im Teilungsversteigerungsverfahren können die Kosten der unterlegenen Partei gemäß § 97 Absatz 1 ZPO auferlegt werden, wenn sich nur Miteigentümer mit entgegengesetzten Interessen und Anträgen streiten .