§ 77 II, 1 ZVG und Versagung des Zuschlags aufgrund eines Verfahrensfehlers

Eine Ergebnislosigkeit des zweiten Versteigerungstermins im Sinne von § 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG liegt nur vor, wenn kein Gebot abgegeben wurde oder alle abgegebenen Gebote bis zum Schluss der Versteigerung ohne Widerspruch zurückgewiesen worden sind (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 – V ZB 141/06, NJW-RR 2008, 360 Rn. 15).

BGH, 07.06.2018, V ZB 67/17