Landgericht Münster, 13.3.18, 5 T 27/18
Gebote, die erkennbar in der Absicht abgegeben werden, im Falle des Meistgebots hierauf keine Zahlung leisten zu wollen oder zu können, sind als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen.
Landgericht Münster, 13.3.18, 5 T 27/18
Gebote, die erkennbar in der Absicht abgegeben werden, im Falle des Meistgebots hierauf keine Zahlung leisten zu wollen oder zu können, sind als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen.