Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Damit wird insbesondere die Erteilung von Melderegisterauskünften neu geregelt.
So wird beispielsweise die zwischenzeitlich abgeschaffte Pflicht wieder eingeführt, zur An- und Abmeldung eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen.
Einige Bundesländer werden zudem ab 01.11.2015 die Gebühren für Meldeauskünfte erhöhen.