Nutzungsentschädigungsanspruch gegen Ehefrau des Schuldner für Nutzung beschlagnahmter Räume

Zum Nutzungsentschädigungsanspruch gegen die Ehefrau des Schuldners eines Zwangsverwaltungsverfahrens für die Weiternutzung einer einheitlichen Wohnung nach Beschlagnahme

Brandenburgisches OLG, Urteil vom 15.08.2012, 3 U 128/11

Nachtrag vom 02.08.2013: Urteil des BGH