Nutzungsüberlassung als Gesellschafterbeitrag in der Zwangsverwaltung

 
Durch die Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung endet die vom Grundstückseigentümer an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesellschafterbeitrag gewährte Nutzungsüberlassung.
 
BGH, Urteil vom 15. Mai 2013, XII ZR 115/11