Faxeingang bei gemeinsamer Post- und Faxannahmestelle

ZPO § 520 Abs. 3

Gehört ein Telefaxgerät zu einer gemeinsamen Post- und Faxannahmestelle, die als Geschäftsstelle sämtlicher angeschlossener Gerichte und Behörden gilt, ist ein per Telefax übermittelter Schriftsatz auch dann in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, an das er adressiert war, wenn für die Übermittlung versehentlich die Fax-nummer einer anderen in den Behörden- und Gerichtsverbund einbezogenen Stelle gewählt worden ist.

BGH, Beschluss vom 23. April 2013 – VI ZB 27/12