Versteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters nach § 172 ZVG an Miteigentumsanteil

InsO § 84 Abs. 1, § 165; ZVG §§ 172, 174, 174a, 180

a) Der Insolvenzverwalter kann aus seinem Verwertungsrecht nach § 165 InsO an einem Miteigentumsanteil nicht die Zwangsversteigerung des gesamten
Grundstücks nach §§ 172 ff. ZVG betreiben.

b) In der Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG sind die nur für die Insolvenzverwaltervollstreckung geltenden Vorschriften über die abweichende Feststellung des geringsten Gebots nach §§ 174, 174a ZVG nicht anzuwenden.

BGH, Beschluss vom 26. April 2012 – V ZB 181/11