Der Ersteher eines Grundstücks kann nicht durch eine Zwangsgeldfestsetzung gem. § 82 GBO zur Einreichung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung angehalten werden.
OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2012, I-15 W 483/11
Der Ersteher eines Grundstücks kann nicht durch eine Zwangsgeldfestsetzung gem. § 82 GBO zur Einreichung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung angehalten werden.
OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2012, I-15 W 483/11