Das Vollstreckungsgericht muss bei der Durchführung des Zwangsversteigerungsverfahrens unter Abwägung der Interessen der Beteiligten dem Umstand Rechnung tragen, dass die
WeiterlesenSchlagwort: § 765a ZPO
Suizidgefahr: Geheimer Zuschlagsbeschluss?
Erachtet das Vormundschaftsgericht Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für geboten, solange die Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt wird, so
WeiterlesenKein § 765a ZPO nach rechtskräftigem Zuschlag
Ein rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss kann nicht nach § 765a ZPO aufgehoben werden. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2009 – V ZB
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