BGH – Herrenloses Grundstück: Keine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung bei Abtretung des Aneignungsrechtes erforderlich

BGB § 928 Abs. 2; BauGB § 24, § 28 Abs. 1

Der Abschluss eines Kaufvertrags über ein Aneignungsrecht des Landesfiskus aus § 928 Abs. 2 Satz 1 BGB berechtigt die Gemeinde nicht zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach §§ 24 f. BauGB. Das Grundbuchamt darf daher eine aufgrund einer Aneignungserklärung beantragten Eigentumseintragung nicht von der Vorlage eines Zeugnisses über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Sinne des § 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BauGB abhängig machen.

BGH, Beschluss vom 19. Februar 2026 – V ZB 41/25