BGH: Aus Handelsregister ersichtliche Verschmelzung ist eine offenkundige Tatsache

ZPO §§ 727, 291

Die im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtliche Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger ist eine allgemeinkundige Tatsache im Sinne von § 727 Abs. 1 und 2 ZPO.

BGH, 24. 05.2023, VII ZB 69/21