Die Restschuldbefreiung und die Löschungsbewilligung für eine Zwangshypothek

InsO § 301; BGB § 1169; ZPO § 867

Die Restschuldbefreiung begründet keinen Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung hinsichtlich einer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetragenen Zwangshypothek.

BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 – IX ZR 24/20