Corona und die üblichen Postlaufzeiten

BGH, Beschluss vom 19.11.2020, V ZB 49/20

Eine Briefaufgabe in der Corona-Pandemie besagt für sich genommen und ohne weitere konkrete Anhaltspunkte noch nicht, dass ein Vertrauen in die üblichen Postlaufzeiten (Auslieferung am nächsten Werktag) nicht mehr gegeben ist.