BGH: Empfangsbekenntnis – Fehlender Fristenvermerk in der Handakte

 
ZPO §§ 85 II, 233
 
1. Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis für eine Urteilszustellung erst unterzeichnen, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.
2. Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen müssen so notiert werden, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben. (amtliche Leitsätze)
 
BGH, 12.09.2019, IX ZB 13/19, BeckRS 2019, 22910 (Anm. Toussaint in FD-ZVR 2019, 42156)