Bewusst herbeigeführte fehlerhafte Ersatzzustellung an Scheinwohnsitz

Es kann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft.

BGH, 14.05.2019, X ZR 94/18, siehe Anm. Elzer in FD-ZVR 2019, 420737