Fiskuserbrecht bei Wohngeldschulden

BGH, 14.12.2018 – V ZR 309/17

Der Fiskus, der zum gesetzlichen Alleinerben eines Wohnungseigentümers berufen ist, haftet für die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel nur mit dem Nachlass.

(siehe BGH-Pressemitteilung Nr. 187/18)