Sofortige Zuschlagserteilung bei einem offensichtlich unwirksamen Mietvertrag

LG München II, Beschluss v. 31.07.2017 – 7 T 504/17 (Rpfleger 18, 44)

Eine sofortige Zuschlagserteilung auf ein Meistgebot eines der Miteigentümer kann gegen das Gebot der fairen Verfahrensführung verstoßen, wenn dieser Miteigentümer mit einem offensichtlich unwirksamen Mietvertrag Bietinteressenten abzuschrecken versucht. Vielmehr ist ein Verkündungstermin anzusetzen, damit der andere Miteigentümer ggf. Verfahrensanträge stellen kann.