OLG München, 04.09.2017, 7 W 1375/17
Kernaussage:
Das Rechtsschutzbedürfnis einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer Untervermietung nach Erlass eines Räumungsurteils ist grundsätzlich zu bejahen. Der Gläubiger kann nicht auf die Umschreibung des Titels, § 727 ZPO, verwiesen werden, da diese nicht gleichwertig ist.