BGH zu den Wirkungen der Beschlagnahme in der Teilungsversteigerung bei Pfändung eines Gesellschaftsanteils

Die Beschlagnahme hat in der Teilungsversteigerung auch dann nicht die Wirkungen eines Veräußerungsverbots (§ 23 ZVG), wenn sie das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrifft und von dem Gläubiger eines Gesellschafters der GbR betrieben wird, der den Anteil des Gesellschafters an der GbR und dessen Auseinandersetzungsanspruch gepfändet hat (Fortführung von Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 – V ZB 92/09, NJW-RR 2010, 1098).

BGH, Beschluss vom 15. September 2016 – V ZB 183/14

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