Einstellung bei andauernder Suizidalität

Zur Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch lediglich zeitlich begrenzte Einstellung der Zwangsvollstreckung bei andauernder Suizidalität des Räumungsschuldners

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06. Juli 2016 – 2 BvR 548/16 –, juris