Zur Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch lediglich zeitlich begrenzte Einstellung der Zwangsvollstreckung bei andauernder Suizidalität des Räumungsschuldners
BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06. Juli 2016 – 2 BvR 548/16 –, juris