Prüfungspflicht bei Vollstreckungsklausel / Zulässigkeit eines Nachweisverzichts

Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek verletzt das Grundbuchamt nicht gesetzliche Vorschriften, wenn es eine mit dem Titel vorgelegte einfache Vollstreckungsklausel nicht daraufhin überprüft, ob stattdessen eine qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO erforderlich ist. (amtlicher Leitsatz)

Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken, dass auch nach dem Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes ein Verzicht auf den Nachweis des Entstehens und der Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung zulässig ist. (amtlicher Leitsatz)

OLG München, Beschluss v. 23.06.2016 – 34 Wx 189/16

(Hinweis: Die Entscheidung erging in einer Grundbuch- nicht in einer ZVG-Sache)