Hausgeldansprüche nach Umschreibung auf den Vormerkungsberechtigten

LG Tübingen, Beschluss vom 22.04.2016 – 5 T 72/16

Zur Vollstreckung aus Hausgeldansprüchen bei wirksamer Auflassungsvormerkung und nachfolgender Umschreibung auf den Berechtigten der Vormerkung

siehe auch ZfIR 2016, 638, Anm. Cemiti