(Der Teilungsplan ist keine rechtsmittelfähige Entscheidung; gegen den Teilungsplan ist nur der Widerspruch, § 115 ZVG, zulässig; der Plan ist sofort auszuführen)
(Der Teilungsplan ist keine rechtsmittelfähige Entscheidung; gegen den Teilungsplan ist nur der Widerspruch, § 115 ZVG, zulässig; der Plan ist sofort auszuführen)